Beschreibung
02. November 1922. Dieser Gutschein, vom Reichsministerium genehmigt, wird von allen städtischen Kassen in Hamborn in Zahlung genommen. Er verliert seine Gültigkeit einen Monat nach Aufkündigung in den Hamborner Ortszeitungen. Der Oberbürgermeister H. Rosendahl (Oberbürgermeister Hamborn von 1921-1929).